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Provisionsteilung

Neues Maklergesetz 2020

Hände teilen Geld

Das neue Maklergesetz 2020 - was sich für uns in Brüggen verändert

Ein Anfang dieses Jahres beschlossenes Gesetz wird am 23.12.2020 in Kraft treten. Die Rede ist vom Gesetz zur "Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser", welches die Maklerprovision bundesweit einheitlich regelt. Wir möchten Ihnen das Gesetz vorstellen und Ihnen vermitteln, welche Änderungen sich dadurch für Sie ergeben.

Kaum Änderungen zur bisherigen Regelung in NRW

Mit dem neuen Gesetz werden die Ungleichheiten zwischen den einzelnen Bundesländern abgebaut. Während bei uns in NRW die Teilung der Maklerkosten bereits die Regel war, sah es in einigen Bundesländern ganz anders aus: In Hamburg, Bremen oder auch Berlin beispielsweise, konnten die Verkäufer die Maklercourtage vollständig auf die Käufer übertragen. Das man sich in diesem Fall als Eigentümer nicht unbedingt ausführlich mit der Wahl des Maklers beschäftigt, ist verständlich. Das neue Gesetz wird in vielen Bundesländern für eine Entlastung privater Käufer und eine Verbesserung der Transparenz bei Immobilienverkäufen sorgen. So haben zukünftig sowohl Käufer als auch Verkäufer in ganz Deutschland ein noch größeres Interesse, einen seriösen und kompetenten Makler zu wählen.

Eine neue Option bietet mehr Freiheiten

Eine wichtige Änderung gibt es allerdings, die auch uns hier in Brüggen betrifft. Denn das neue Gesetz erlaubt es ausdrücklich, dass Verkäufer auf Wunsch die Maklerkosten vollständig übernehmen können. Das bedeutet also vor allem in konkurrenzstarken Immobilienmärkten, dass man die eigene Immobilie für den Käufer provisionsfrei anbieten kann. Eine Lösung, die durchaus einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil darstellen kann. Daher sind auch viele Verkäufer in NRW von dieser Lösung begeistert und unterstützen das neue Gesetz trotz der geringen Änderungen für uns.

Gerne informieren wir Sie persönlich über die neuen Möglichkeiten

Nicht immer ist es sinnvoll, die Maklerprovision als Verkäufer selbst vollständig zu übernehmen, denn dies hängt stark vom Standort und der aktuellen Marktsituation ab. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob diese Möglichkeit für Sie in Frage kommt und welche Vorteile sich dadurch für Sie ergeben. Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Gespräch.

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Bernd Schorin Immobilien

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